Immobilien |
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Service - Wohnungsgeberbestätigung
Wichtiger Hinweis!
Neu seit dem 1.1.2016 ist die
Wohnungsgeberbescheinigung.
Jeder Wohnungseigentümer oder Vermieter ist
gesetzlich verpflichtet, bei Auszug eines Mieters eine Wohnungsgeberbescheinigung
auszuhändigen.
Jeder Mieter ist gesetzlich verpflichtet,
bei Einzug und Abschluß eines Mietvertrages eine Wohnungs- geberbescheinigung
des Vorvermieters
vorzulegen.
Das Formular zum Ausdrucken finden Sie
hier .